Fachhochschule Frankfurt am Main / University of Applied Sciences
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Eintragungsvoraussetzungen nach HASG (Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz)



Auszug aus dem Schreiben der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen  vom 23.03.2011

(...)"Da die vorhandenen Defizite in der Ausrichtung der Studieninhalte ausgeräumt wurden, können die Absolventen des neustrukturierten Studiengangs, entsprechende Berufspraxis und Fortbildung vorausgesetzt, als Architekten in das Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen eingetragen werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1.) Die Fachhochschule Frankfurt bescheinigt jeweils im Einzelfall, dass es sich bei dem Eingangsstudium um ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Architektur handelt und dieses dem Bachelor-Abschluss des Fachbereichs Architektur - Fachrichtung Architektur - der FH Frankfurt gleichgestellt ist, der Absolvent somit zur Aufnahme des Masterstudiengangs berechtigt war und die Zulassungsvoraussetzung für einen konsekutiven Studienverlauf erfüllt.

2.) Die Masterthesis des Absolventen muss ein Architekturthema behandeln."

(...) "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Schreiben keinen Rechtsanspruch der Absolventen bzw. Antragsteller für die Eintragung in ein Berufsverzeichnis der AKH begründet. Jeder Antrag wird - wie sonst auch - einer Einzelfallprüfung unterzogen. "(...)