Modulprüfungen 3.Sem. - Prüfungsvoraussetzung
Prüfungsamt
18.09.2006 Sn
Bachelor-Studiengang Architektur
Hier: Nachweis des Handwerklichen Vorpraktikums im Umfang von 13 Wochen
Gemäß Prüfungsordnung im Bachelor-Studiengang Architektur ist ohne Nachweis des Handwerklichen Vorpraktikums im Umfang von 13 Wochen (§ 3 PO) eine Anmeldung zu Modulprüfungen des 3. Fachsemesters nicht möglich!
Studierende, die diesen Nachweis bereits zur Einschreibung geführt haben, müssen erneut ihre Praktikumbescheinigung/en zur Erfassung vorlegen.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Praktikumbescheinigung/en (Original) im Prüfungsamt des Fachbereiches 1 innerhalb der Sprechstunden:
Ort: Gebäude 1, Raum 412
Sprechstunden: Montag bis Freitag von 09.30 bis 12.00 Uhr
Bearbeiterin: Frau Jusek
gez.
Prof. Gunnar Santowski, Prüfungsamtsleiter