TTFachhochschule Frankfurt am Main / University of Applied Sciences
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Der BAFöG- Beauftragte/ Annahme von Bescheinigungen nach §48 BAFöG

Liebe Studierende,
die Zuständigkeit für die Annahme und das Ausfüllen von Anträgen i. S. d. §48 BAFöG (Formblatt 5) liegt bei Herrn Gierhardt. Alle Anträge werden dort abgegeben, er  prüft und leitet sie an den Dekan des Fachbereichs 2 weiter. Der Dekan als BAFöG- Beauftragter des Fachbereichs unterzeichnet die Anträge.

Hier ein Tipp für die reibungslose Antragstellung:
 Bringen Sie bitte eine aktuelle Studienbescheinigung und das rosa Formblatt mit Förderungsnummer und der ausgefüllten oberen Blatthälfte mit.
Auf der oberen Hälfte der Bescheinigung nach §48 BAFöG (Formblatt 5) tragen Sie bitte Folgendes ein:

  • Name, Vorname
  • Förderungsnummer
  • Ausbildungsstätte (Bezeichnung, Ort)
  • Fachrichtung, Fachbereich
  • 1. Hauptfach und ggf. 2. Hauptfach

    Wir freuen uns auf Ihren Besuch!



  


Termine und Kontakt


Termine

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr

 

 

 


Achtung!!!

An folgenden Tagen ist das Büro ganz oder teilweise geschlossen: 

vom

bis

26.01.2012

einschl. 10.02. 2012

 

Die BaföG- Beratung des Studentenwerks an der FH findet im Gebäude 1, Raum 22 statt. Klicken Sie hier, um die genauen Zeiten zu erfahren.


Kontakt

Ralf Gierhardt
Gebäude 1
R. 307

Tel: 069/ 15 33- 22 33
Fax: 069/ 15 33- 32 38