Liebe Studierende, die Zuständigkeit für die Annahme und das Ausfüllen von Anträgen i. S. d. §48 BAFöG (Formblatt 5) liegt bei Herrn Gierhardt. Alle Anträge werden dort abgegeben, er prüft und leitet sie an den Dekan des Fachbereichs 2 weiter. Der Dekan als BAFöG- Beauftragter des Fachbereichs unterzeichnet die Anträge.
Hier ein Tipp für die reibungslose Antragstellung: Bringen Sie bitte eine aktuelle Studienbescheinigung und das rosa Formblatt mit Förderungsnummer und der ausgefüllten oberen Blatthälfte mit. Auf der oberen Hälfte der Bescheinigung nach §48 BAFöG (Formblatt 5) tragen Sie bitte Folgendes ein: - Ausbildungsstätte (Bezeichnung, Ort)
- Fachrichtung, Fachbereich
- 1. Hauptfach und ggf. 2. Hauptfach
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
| Termine und Kontakt
Termine Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Achtung!!!
An folgenden Tagen ist das Büro ganz oder teilweise geschlossen: vom | bis | 26.01.2012 | einschl. 10.02. 2012 | | | | | | | | | Die BaföG- Beratung des Studentenwerks an der FH findet im Gebäude 1, Raum 22 statt. Klicken Sie hier, um die genauen Zeiten zu erfahren. Kontakt Ralf Gierhardt Gebäude 1 R. 307
Tel: 069/ 15 33- 22 33 Fax: 069/ 15 33- 32 38 |
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