TTFachhochschule Frankfurt am Main / University of Applied Sciences
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Kurzportrait

Das Prüfungsamt ist vom Dekanat zur Wahrnehmung seiner Verantwortung für die Prüfungsorganisation für die Studiengänge des Fachbereichs eingerichtet. Das Dekanat führt die Aufsicht über das Prüfungsamt.

 

Das Prüfungsamt nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

Beratung der Studierenden in Fragen der Prüfungsordnung; es ist nicht für die allgemeine Studienberatung zuständig,

Meldung und Zulassung zu Modulprüfungen, Modulteilprüfungen, die jeweiligen Meldefristen (Aushänge) sind unbedingt zu beachten,

Vorbereiten der Zulassung zu Abschlussarbeiten (Dipolm-, Bachelor- oder Master-Arbeit) und zum Kolloquium, die Zulassung wird vom Prfüungsausschuss ausgesprochen

Überwachung der Termine und Fristen

Ausfertigung von Prüfungszeugnissen und Abschlussurkunden sowie der zugehörigen Bescheinigungen,

Bearbeitung des Learning Agreements und der Prüfungsdokumente von Austauschstudierenden,

Erteilen aller erforderlichen Bescheide.

 

Leitung des Prüfungsamtes

Das Dekanat ernennt – jeweils für die Dauer von mindestens drei Jahren - ein Mitglied der Professorengruppe zur Leiterin oder zum Leiter des Prüfungsamtes und ein weiteres Mitglied der Professorengruppe zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter. Das Dekanat ordnet dem Prüfungsamt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu, die der Leiterin oder dem Leiter des Prüfungsamtes fachlich unterstellt sind.

Die Leiterin /der Leiter des Prüfungsamtes hat in Prüfungsangelegenheiten ein umfassendes Informationsrecht. Sie / er kann beratend an Sitzungen des Fachbereichsrates und des Prüfungsausschusses und als Zuhörerin / Zuhörer an Prüfungen teilnehmen. Der Fachbereichsrat kann oder die Fachbereichsräte der beteiligten Fachbereiche können festlegen, dass die Leiterin / der Leiter des Prüfungsamtes dem Prüfungsausschuss angehört und den Vorsitz führt.

Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen
§ 4 Prüfungsamt.