Prüfungsausschüsse | Bioverfahrenstechnik, Verfahrenstechnik Mitglieder: Elektrotechnik, Electrical Engineering, Elektrische Energie- und Automatisierungstechnik, Informations- und Kommunikationstechnik, Information Technology Mitglieder: Maschinenbau, Mechanical Engineering, Production Management and Automation (PROMA) oder Automotive Engineering, NVH and Emission Mitglieder: Informatik, High Integrity Systems Mitglieder: Ingenieur-Informatik, Mechatronik/Mikrosystemtechnik, Mitglieder: Wirtschaftsinformatik Mitglieder: Barrierefreie Systeme
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Die PrüfungsausschüsseFür jeden Studiengang bildet der Fachbereichsrat / die Fachbereichsräte der beteiligten Fachbereiche einen Prüfungsausschuss, der für die Durchführung der Prüfungsverfahren sowie die durch die Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben zuständig ist. Er achtet darauf, dass die Prüfungsordnung eingehalten und die Prüfungen im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften durchgeführt werden. Er berichtet dem Dekanat oder den Dekanaten der beteiligten Fachbereiche, dem Fachbereichsrat oder den Fachbereichsräten und der Präsidentin oder dem Präsidenten über die Entwicklung der Prüfungs- und Studienzeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbeitungszeiten für die das Studium abschließenden Arbeiten wie der Bachelor-Arbeit oder Master-Arbeit sowie über die Verteilung der Modul- und Gesamtnoten. Die Vorsitzende / der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unterrichtet das Dekanat oder die Dekanate der beteiligten Fachbereiche und das Präsidium über die laufende Tätigkeit des Prüfungsausschusses. Insbesondere haben die Prüfungsausschüsse folgende Aufgaben: Bestimmung der Termine der Modulprüfungen, Modulteilprüfungen und Vorleistungen, Bildung der Prüfungskommissionen, Bestellung der Prüferinnen und Prüfer, Anrechnung von anderweitig erbrachten Modulen, ECTS-Punkten und ihnen zugeordneten Prüfungsleistungen, Anerkennung der in den Praxissemestern und/oder Praxisphasen erbrachten Praxismodule, soweit die Prüfungsordnungen nichts anderes vorsehen. Einem Prüfungsausschuss gehören sechs Mitglieder an: drei Mitglieder der Professorengruppe, eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter sowie zwei studentische Mitglieder. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie ihre persönlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden vom Fachbereichsrat oder von den Fachbereichsräten der beteiligten Fachbereiche gewählt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, an den mündlichen Prüfungen als Zuhörerinnen oder Zuhörer teilzunehmen. |