TTFachhochschule Frankfurt am Main / University of Applied Sciences
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Prüfungsausschüsse
und ihre Aufgaben

Bioverfahrenstechnik, Verfahrenstechnik
Material und Produktentwicklung
Vorsitzender:
Prof. Dr. Willi Kieswetter
Stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr. Axel Blokesch

Mitglieder:
Prof. Dr. Willi Kiesewetter

Prof. Dr. Werner Liedy
Prof. Dr. Dieter Hackenbracht
Dipl.-Ing. Th. Jäschke
Eva Kühn (S)
Paraskevi Savva (S)

Elektrotechnik, Electrical Engineering, Elektrische Energie- und Automatisierungstechnik, Informations- und Kommunikationstechnik, Information Technology
Vorsitzender:
Prof. Dr. Gero Frömel
Stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr. Gernot Zimmer

Mitglieder:
Prof. Dr. Karsten Leitis
Prof. Dr. Manfred Jungke
Dipl.-Ing. Wolfram Becker
Armin Benox (S)
Honora Boremmi (S)

Maschinenbau, Mechanical Engineering, Production Management and Automation (PROMA) oder Automotive Engineering, NVH and Emission
Vorsitzender:
Prof. Dr. Manfred Thesenvitz 
Stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr. Wolfgang Magin

Mitglieder:
Prof. Dr. Becker
Prof. Dr. Bernhard Kup
Dipl.-Ing. Peter Weimar
Patrick Schuffenhauer(S)
Daniel Daume (S)                                 

Informatik, High Integrity Systems
Vorsitzender:
Prof. Dr. R. Schnorr
Stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr. M. Wagner

Mitglieder:
Prof. Dr. R. Schnorr
Dipl.-Ing. Gabriele Czermin
Wieslaw Grzesik (S)
Mustafa Uzun (S)

Ingenieur-Informatik, Mechatronik/Mikrosystemtechnik,
Vorsitzender:
Prof. Dr. Kurt Jansen
Stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr. Hans-Hermann Klein

Mitglieder:
Prof. Dr. Hartmut Albrecht
Prof. Dr. Volker Pfeiffer
Hans-Peter Tögel
Raoul Schmidt (S)
Stephan Jung (S)

Wirtschaftsinformatik 
Vorsitzender:
Prof. Dr. Michael Unterstein
Stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr. Josef Fink

Mitglieder:
Prof. Dr. Swen Schneider
Prof. Dr. Josef Fink
Dipl.-Ing. Rainer Konrad
Andreas Janitzek (S)
Dominik Sommer (S)

Barrierefreie Systeme
Vorsitzender:
Prof. Dr. Doris Bredtbauer,  Fb 2
Stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr. Michaela Röber

Mitglieder:

  • Prof. Dr. Ute Bauer- Wersing (Fb 2) Prof. Dr. Gerd- Dietrich Döben- Henisch (stellv.)
  • Prof. Dr. Guido Jax (Fb 1)

  • Angelika Plümmer, Fb1

  • Stella Molitor- Weber (S)

Die Prüfungsausschüsse

Für jeden Studiengang bildet der Fachbereichsrat / die Fachbereichsräte der beteiligten Fachbereiche einen Prüfungsausschuss, der für die Durchführung der Prüfungsverfahren sowie die durch die Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben zuständig ist. Er achtet darauf, dass die Prüfungsordnung eingehalten und die Prüfungen im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften durchgeführt werden. Er berichtet dem Dekanat oder den Dekanaten der beteiligten Fachbereiche, dem Fachbereichsrat oder den Fachbereichsräten und der Präsidentin oder dem Präsidenten über die Entwicklung der Prüfungs- und Studienzeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbeitungszeiten für die das Studium abschließenden Arbeiten wie der Bachelor-Arbeit oder Master-Arbeit sowie über die Verteilung der Modul- und Gesamtnoten. Die Vorsitzende / der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unterrichtet das Dekanat oder die Dekanate der beteiligten Fachbereiche und das Präsidium über die laufende Tätigkeit des Prüfungsausschusses.

Insbesondere haben die Prüfungsausschüsse folgende Aufgaben:

Bestimmung der Termine der Modulprüfungen, Modulteilprüfungen und Vorleistungen,

Bildung der Prüfungskommissionen, Bestellung der Prüferinnen und Prüfer,

Anrechnung von anderweitig erbrachten Modulen, ECTS-Punkten und ihnen zugeordneten    Prüfungsleistungen,

Anerkennung der in den Praxissemestern und/oder Praxisphasen erbrachten Praxismodule, soweit die Prüfungsordnungen nichts anderes vorsehen.

Einem Prüfungsausschuss gehören sechs Mitglieder an: drei Mitglieder der Professorengruppe, eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter sowie zwei studentische Mitglieder. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie ihre persönlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden vom Fachbereichsrat oder von den Fachbereichsräten der beteiligten Fachbereiche gewählt.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, an den mündlichen Prüfungen als Zuhörerinnen oder Zuhörer teilzunehmen.
Nähere Informationen zu den Prüfungsausschüssen im § 5 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen