Anerkennung von an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbrachten Leistungsnachweisen
Beginn der Frist für die Bearbeitung der Bachelorarbeiten
Berechnung der Gesamtnote für das Bachelorzeugnis
BPS (Berufspraktisches Semester)
Leistungsnachweise in englischsprachigen Modulen
Umschreiben von Leistungen nach alter PO auf neue PO
Verbindlichkeit der Übungsgruppeneinteilung
Anerkennung Zusatzqualifikation Datenschutz als Wahlpflichtfach
Anerkennung von an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbrachten Leistungsnachweisen
Den Ablauf zur Anerkennung von Leistungsnachweisen findet ihr in den Beschlüssen des Prüfungsausschusses Wirtschaftsinformatik vom 29.10.2002.
Beginn der Frist für die Bearbeitung der Bachelorarbeiten
Der Prüfungsausschuss beschließt einstimmig:
"Die Bearbeitungsfrist für Bachelorarbeiten wird mit der Zulassung festgelegt. Sie beginnt in der Regel 7 Tage nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss, vertreten durch seinen Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter. Die Festlegung gilt unabhängig vom Zeitpunkt, an dem die Antragstellerin oder der Antragsteller die Zulassungsurkunde beim Prüfungsamt abholt."
Berechnung der Gesamtnote für das Bachelorzeugnis
Bei Berechnung der Gesamtnote für das Bachelorzeugnis werden Zwischenergebnisse bei Zusammenfassung der bei studienbegleitenden Prüfungen erreichten Noten sowie nach Anwendung des Faktors 0,7 nicht auf eine Dezimalstelle abgeschnitten.
BPS (Berufspraktisches Semester)
Näheres zum BPS erfahrt ihr im Informationsblatt zur Durchführung von Praktika.
Leistungsnachweise in englischsprachigen Modulen
Zurück zu den Fragen
Bei den Leistungsnachweisen in den englischsprachigen Modulen kann von den Dozenten festgelegt werden, in welcher Sprache die Prüfung erfolgen soll. Im Falle von englischsprachigen Klausuren ist ein Wörterbuch zur Unterstützung erlaubt.
PrüfungenModulprüfungen aus mehreren Teilen
Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Teilen, die nicht im Rahmen einer gemeinsamen Klausur geprüft werden (z.B. ein Teil Hausarbeit/Referat, ein anderer Teil Klausur), so kann bei nicht bestandener Modulprüfung eine bestandene Teilleistung in der unmittelbar folgenden Nachholprüfung mitverwertet werden.
Prüfungsleistung Programmieren 2
Anders als auf der letzten Sitzung des Prüfungsausschusses beschlossen, bietet der externe Dozent für Programmieren 2 als weitere Alternative eine Hausarbeit an. Laut Aussage von Herrn Konrad ist die Durchführung einer Klausur am Rechner in der Regel problemlos, so dass es nicht notwendig erscheint, ein generell davon abweichendes Verfahren zu beschließen. Der Prüfungsausschuss beschließt einstimmig:
"Für die Prüfungsleistung im Fach Programmieren 2 wird künftig nach der Prüfungsordnung verfahren. Für dieses Semester und die Nachklausuren am Anfang des Wintersemesters 06/07 gilt die faktische Regelung dieses Semesters mit mehreren Optionen für die Studierenden. Durch die Vielfalt der Prüfungsformen werden keine Nachteile für die Studierenden erwartet.
Umschreiben von Leistungen nach alter PO auf neue PO
Prüfungsleistungen, die bereits nach alter PO als PL deklariert waren, können nicht als SL nach neuer PO anerkannt werden. Studien-/Vorleistungen, die nach neuer PO VL sind, können nicht als PL anerkannt werden. Die auf unterschiedlichen Wegen eingereichten, vom PA-Vorsitzenden bearbeiteten Anträge der Studierenden werden diesen zur Unterschrift vorgelegt und nur mit Unterschrift bei der Erstellung der Bachelorurkunde berücksichtigt.
Studium Generale (KWRG)Vorleistung und Prüfungsleistung für das Modul "Studium Generale"
Informationen zu KWRG und Vorleistung bzw. Prüfungsleistung sind nachzulesen im Beschluss des Prüfungsausschusses WI vom 30.03.2004.
Anerkennung Ausbildereignungsprüfung als Studium Generale
Die vom KWRG angebotene Ausbildereignungsprüfung wird als zwei Veranstaltungen im Studium generale anerkannt. Voraussetzung ist eine benotete Leistung. Diese Voraussetzung liegt derzeit vor.
Anerkennung von Fächern aus dem Angebot des KWRG als Studium Generale
Als Studium generale werden solche vom KWRG angebotenen Fächer nicht anerkannt, die dem Erwerb einer Sprache dienen oder deren Titel weitgehend deckungsgleich mit dem einer Standardveranstaltung im Studiengang Wirtschaftsinformatik ist.
WahlpflichtfächerAngebote im Wahlpflichtbereich
Von Studierenden wurde der Wunsch geäußert, im Wahlpflichtfachbereich auch aus dem Angebot der Studiengänge BW und Informatik auswählen zu können.
Anerkennung Zusatzqualifikation Datenschutz
Die Anerkennung eines Fachs der Zusatzqualifikation Datenschutz als Wahlpflichtfach 1 (VL) ist möglich. Eine Anerkennung als Wahlpflichtfach 2 ist nicht möglich, da der nötige Umfang von 2 SWS nicht erreicht wird.
Verbindlichkeit der Übungsgruppeneinteilung
Die Aufteilung der Studierenden einer Kohorte in Übungsgruppen ist für die ersten beiden Semester verbindlich. Ein Wechsel ist nur im Tausch möglich. Die Überwachung obliegt den jeweiligen Dozenten.
Anerkennung Zusatzqualifikation Datenschutz als Wahlpflichtfach
Die Anerkennung eines Fachs der Zusatzqualifikation Datenschutz als Wahlpflichtfach 1 (VL) ist möglich. Eine Anerkennung als Wahlpflichtfach 2 ist nicht möglich, da der nötige Umfang von 2 SWS nicht erreicht wird.