TTFachhochschule Frankfurt am Main / University of Applied Sciences
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Der Bolognaprozess

Am Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht wurden sämtliche Diplomstudiengänge durch Bachelorstudiengänge abgelöst und durch neue Masterstudiengänge ergänzt. Dieses neue "gestufte Studiensystem" beruht auf dem sogenannten "Bolognapozess", den europäische Bildungspolitiker eingeleitet haben, um einen "europäischen Bildungsraum" zu schaffen.

Bologna 1999 bis Bergen 2005

Als Bolognaprozess bezeichnet man den Umstrukturierungsprozess, der derzeit in Deutschland und anderen europäischen Staaten zur Einführung eines gestuften Studiensystems durchgeführt wird. Er geht auf eine gemeinsame Erklärung zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums zurück, die 29 Europäische Bildungsminister am 19. Juni 1999 in Bologna abgegeben haben. Hauptziele des damit eingeleiteten Prozesses, der auf Folgekonferenzen in Prag (2001), Berlin (2003) und Bergen (2005) von inzwischen 44 europäischen Staaten bestätigt wurde, sind:

  • ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse
  • ein zweistufiges System von Studienabschlüssen (undergraduate/graduate)
  • ein Leistungspunktesystem nach dem ECTS-Modell
  • die Beseitigung von Mobilitätshemmnissen
  • die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung
  • Förderung der europäische Dimension in der Hochschulausbildung

Deutschland

In Deutschland sollen diese Vorgaben vor allem durch die flächendeckende Umstellung auf akkreditierte, modularisierte Bachelor- und Masterstudiengänge bis 2010 umgesetzt werden. Der Bundesgesetzgeber verankerte die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen in der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) vom 20. August 1998, das durch Art. 1 des Gesetzes vom 8. August 2002 weiter geändert wurde.

Die Kultusministerkonferenz beschloss am 10. Oktober 2003 "Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen", die am 22. September 2005 noch einmal ergänzt wurden. Parallel dazu wurde im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung ein "Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse" erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 21. April 2005 beschlossen.

Die Bundesländer errichteten in Bonn durch Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2005 die rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts "zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland". Ihr Organ ist der Akkreditierungsrat, der wiederum den Akkreditierungsagenturen die zeitlich befristete Berechtigung verleiht, Studiengänge durch Verleihung des Siegels zu akkreditieren.

Folgende Agenturen haben vom Akkreditierungsrat die Berechtigung erhalten, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben: 

  • Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen - AQAS
  • Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik (ASIIN)
  • Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.V. (AHPGS)
  • Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN)
  • Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA)
  • Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA)

Die Gesamtakkreditierung eines Fachbereichs oder einer Hochschule durch eine ausländische Akkreditierungsagentur kann die nach den deutschen Vorgaben geforderte Einzelakkreditierung von Studiengängen nicht ersetzen.

Hessen

In Hessen wurden die Bachelor- und Masterabschlüsse als Regelabschlüsse in das Hochschulgesetz (HHG)aufgenommen. § 28 Abs. 1 HHG unterscheidet sie wie folgt:  

  • Aufgrund der Hochschulprüfung, mit der ein erster berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, verleiht die Hochschule den Bachelorgrad.
  • Aufgrund der Hochschulprüfung, mit der ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, verleiht die Hochschule den Mastergrad. Die Akkreditierung durch eine vom Akkreditierungsrat anerkannte Akkreditierungsagentur ist in Hessen Voraussetzung für die Errichtung von Bachelor- und Masterstudiengängen.

Dabei ist es Aufgabe der Hochschulen, bei der Einrichtung von Bachelor- und Masterstudiengängen Inhalte, curricularen Verlauf und Berufsziele zu entwickeln, die Akkreditierung der jeweiligen Vorhaben einzuleiten sowie deren Ergebnisse umzusetzen, während dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) die Kontrolle der in dem Hochschulpakt und den geltenden Zielvereinbarungen definierten Ziele und die Einordnung des jeweiligen Vorhabens in die Landesstrukturplanung obliegt. Im einzelnen wird das Verfahren nach einem Erlass des HMWK vom 30. August 2005 (Az.: III 2 A - 905/23 - http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/index.php
04) wie folgt durchgeführt:  

  1. Die antragstellende Hochschule beantragt beim HMWK die Genehmigung zur Einführung des Bachelor- und Masterstudiengangs gemäß § 94 Abs. 1 Nr. 3 HHG. Diesem Antrag sind wesentliche Informationen über die Zielgruppe(n), Aufbau und Profil des Studiengangs sowie den Berufsfeldbezug bzw. die angestrebte Berufsbefähigung der Absolventen/-innen beizufügen.
  2. Eine Mitteilung des für den Studiengang vorgesehenen Curricularen Normwertes (CNW) ist nur im Falle des Überschreitens des mit Erlass vom 12. August 2004 (Az.: II 4 A - 906/30 - 09) festgesetzten CNW erforderlich.
  3. Die Hochschule beauftragt eine Agentur zur Akkreditierung des Bachelor- und Masterstudiengangs sechs Wochen nach Antrag gemäß Ziffer 1 sofern das HMWK nicht innerhalb dieser Frist Änderungen verlangt.
  4. Die Hochschule unterrichtet das HMWK über das Ergebnis der Akkreditierung und legt ihm den Ergebnisbericht der Agentur vor.
  5. Das HMWL veröffentlicht die Prüfungsordnung des akkreditierten Studiengangs im Staatsanzeiger, sofern sie nicht aufgrund eines Beschlusses des Präsidiums stattdessen in einer Hochschulpublikation veröffentlicht wird.
  6. Die Kosten der Akkreditierung trägt die antragstellende Hochschule.
  7. Die Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule werden dem jeweiligen Stand der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der KuItusministerkonferenz angepasst.

Fachhochschule Frankfurt am Main

Die Fachhochschule Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Umstellung auf die gestuften Abschlüsse bis 2006 einzuleiten. Der Senat verabschiedete am 14. April 2004 "Empfehlungen zur Studienstrukturreform und zur Nutzung von Synergien in den Großfachbereichen" (SB-S 36). Am 10. November 2004 verabschiedete er entsprechend der Vorgabe des § 34 HHG "Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master" und schuf damit eine Voraussetzungen für eine abgestimmte Studiengangsentwicklung an der Fachhochschule Frankfurt am Main.

Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht - Business and Law

Der Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht hat sich auf Grundlage dieser Vorgaben entschieden, die Umstellung der Studiengänge frühzeitig anzugehen und zu einer grundlegenden Überarbeitung und Modernisierung seines Studienangebotes zu nutzen. Außerdem soll die neue Kompetenz der Fachhochschulen zur Einführung von Masterstudiengängen genutzt werden.

Zusammen mit dem Fachbereich 2: Informatik und Ingenieurwissenschaften wurde bereits zum Wintersemester 2002/2003 nach erfolgreicher Akkreditierung durch die Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik ASIIN folgender Bachelor-Studiengang angeboten:

  • Wirtschaftsinformatik (Bachleor of Science)

Im Frühjahr 2005 wurden die folgenden drei neuen Studiengänge nach intensiven Vorarbeiten erfolgreich durch die international anerkannte Akkreditierungsagentur FIBAA akkreditiert und haben inzwischen den Studienbetrieb aufgenommen:

  • International Finance (Bachelor of Science)
  • Wirtschaftsrecht - Business Law (Bachelor of Laws)
  • Verhandeln und Gestalten von Verträgen (Master of Laws)

Im Wintersemester 2006/2007 wurde das Akkredierungsverfahren bei der FIBAA für sechs weitere Bachelorstudiengänge erfolgreich abgeschlossen:  

  • Betriebswirtschaft (Bachelor of Arts) , Start: Wintersemester 2006/2007
  • Betriebswirtschaft / International Business Administration (Bachelor of Arts), deutsch-französischer Doppelabschluss (ESC Troyes/Frankreich), Start: Wintersemester 2006/2007
  • Luftverkehrsmanagement - Aviation Management (Bachelor of Arts), Start: Wintersemester 2006/2007
  • Public Administration (Bachelor of Arts), geplanter Start: Wintersemester 2007/2008
  • Public Management (Bachelor of Arts), geplanter Start: Wintersemester 2007/2008

Geplant sind drei weitere Masterstudiengänge:

  • Leadership (Master of Arts), Akkreditierung eingeleitet, geplanter Start: Wintersemester 2007/2008
  • Strategic Information Management (Master of Science) - zusammen mit Fachbereich 2, geplanter Start: Wintersemester 2007/2008
  • Wirtschaftsingenieurwesen (Master of Arts), geplanter Start: Wintersemester 2007/2008

 

Dokumente

Bologna-Deklaration (1999) (pdf)

KMK-Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (2005) (pdf)

Weiterführende Seiten

BMBF zum Bolognaprozess

Akkreditierungsrat

Service-Stelle Bologna der Hochschulrektorenkonferenz