TTFachhochschule Frankfurt am Main / University of Applied Sciences
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Prozessbeschreibung für Fb3 Studenten, die ein Auslandssemester absolvieren möchten

1 Jahr im Voraus

Es wird empfohlen sich ein Jahr im voraus bereits über ein Auslandssemester im Akademischen Auslandsamt zu informieren. Viele Austauschmöglichkeiten in Asien, Amerika, Australien und Afrika haben ein Jahr Vorlauf. Die europäischen Programme (insbesondere ERASMUS) haben in der Regel ein halbes Jahr Vorlauf.


6 Monate vorher


Spätestens 6 Monate vor ihrem geplanten Auslandssemester ist es erforderlich einen Beratungstermin mit dem akademischen Auslandsamt zu vereinbaren. Hier erfahren Sie welche Unterlagen und Voraussetzungen bei den unterschiedlichen Partnerhochschulen benötigen werden, sowie die zur Verfügung stehenden Austauschplätze.

 

Auswahl der Partnerhochschule

Bitte suchen Sie sich eine für Sie geeignete Partnerhochschule und informieren sich über die angebotenen Vorlesungen und deren ECTS. Falls Sie Unterstützung und/oder Beratung bei der Auswahl benötigen, kommen Sie bitte zur Sprechstunde des Fb3-Auslandsbeauftragten (4-503). Bitte informieren Sie sich ebenfalls über weitere eventuell in Frage kommende Partnerhochschulen (siehe Auswahlverfahren).

  • Sokrates/Erasmus-Programm -> weiter mit dem nächsten Punkt (Studienplatzvergabe)
  • Alle anderen Programme /privat organisiertes Auslandsstudium-> weiter mit dem Punkt Learning Agreement erstellen

Im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programms haben Sie die Möglichkeit im Online-Formular "move on" ihre ausgewählten Partnerhochschulen zu priorisieren. Bitte recherchieren Sie mindestens für die ersten beiden Prioritäten auch schon die potenziellen Kurse und deren Übersetzungen mit den entsprechenden ECTS, welche Sie belegen wollen. Bitte erarbeiten Sie weiterhin -falls gewünscht- schon einen Vorschlag für welche Kurse an der FH FFM Sie die im Ausland erworbenen Leistungen anerkannt haben möchten (Ausnahme: IF). Eine Abstimmung mit dem Ansprechpartner ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht nötig.

 

Abgabetermine

Die jeweiligen Abgabetermine für die Unterlagen im Sommersemester und Wintersemester finden Sie unter
Events and Activities. Später eingereichte Unterlagen können nicht mehr am Auswahlverfahren teilnehmen, werden aber ggf. noch bearbeitet.

Folgende Unterlagen sind beim Sokrates/Erasmus Programm bei Prof. Dr. Schneider abzugeben bzw. auszufüllen:

  1. Ausgedrucktes "move on" Formular" (siehe Akademisches Auslandsamt) in dem 3 priorisierte Austauschhochschulen, die für Sie in Frage kommen, eingetragen sind

  2. Ein für ihre favorisierte Austauschhochschule, aber noch nicht mit dem
    Ansprechpartner/Studiengangsleiter abgestimmtes Learning Agreement auf dem ihre potenziellen Kurse für Ihre erste Prorität im Ausland eingetragen sind.

  3. Nachweis über die bisherigen Studienleistungen (Bitte unbedingt den vom FHFFM System generierten aktuellen Leistungsnachweis ausdrucken und abgeben) -

Bitte NUN ERGEBNIS DES AUSWAHLSPROZESSES ABWARTEN-

 

Auswahlverfahren

Falls sich mehr Bewerber für eine Partnerhochschule entscheiden, als Plätze im Rahmen der Austauschprogramme zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt. Die Auswahlkriterien sind Prüfungsnoten, Studienfach und die Anzahl der bestandenen Prüfungen. Bitte erkundigen Sie sich bzgl. den Vorleistungen für ein Auslandssemester ihres Studiengangs (z.B. IF in der Prüfungsordnung). Generell gilt für SOKRATES/ERASMUS das 3 Semester im Ausland als der frühstmögliche Zeitpunkt - gleichzeitig auch der empfohlene Zeitpunkt.

Können Sie aufgrund der begrenzten Studienplätze des Austauschprogramms nicht an den von ihnen präferierten Studienort, haben Sie zwei Alternativen: Sie suchen sich eine andere Hochschule (z.B. ihre Priorität 2 bzw. 3), oder versuchen privat an die Hochschule ihrer ersten Wahl zu gelangen. Die Anerkennung der im Ausland erlangten Prüfungsleistungen beeinflusst dies nicht. Bitte denken Sie jedoch daran in jedem Fall ein Learning Agreement zu vereinbaren.

 

Ergebnis-Bekanntgabe

Die Bekanntgabe der Ergebnisse des Auswahlverfahrens erfolgt zeitnah nach dem Abgabetermin der Unterlagen. Bitte schauen Sie jeden Tag nach dem Abgabetermin auf die Internetseite des Portals, um die weitere Vorgehensweise zu erfahren.

 

Verbindliches Learning Agreement erstellen

Nachdem die Partnerhochschule für Sie feststeht, stimmen Sie bitte die im Ausland geplanten Leistungen/Kurse zeitnah mit ihrem Ansprechpartner ab. Bitte benutzen Sie hierzu das Learning Agreement (LA).

 

Learnig Agreement abstimmen

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner und senden ihm bitte vorher ihr Learning Agreement- Vorschlag (am besten ergänzt mit Links zu den Seiten der Hochschule auf denen die Kurse beschrieben sind) zu.

Zur Anerkennung der Kursen bringen Sie bitte zu dem Abstimmungstermin, die entsprechenden Unterlagen über die im Ausland zu belegenden Kurse am besten gleich mit. Nur wenn auch eine Beschreibung und die ECTS der geplanten Kurse im Ausland vorliegen kann ein Learning Agreement geschlossen werden.

Nach der Besprechung senden Sie bitte die Version des unterzeichneten Learning Agreements, dem Ansprechpartner zu und setzen den Auslandsbeauftragten des Fb3 (Prof. Dr. Schneider) auf Kopie. Bei Änderungen zu Beginn des Auslandssemesters können Sie diese ebenfalls per Mail abstimmen.

Das inhaltlich abgestimmte Learning Agreement, als auch alle weiter benötigten Unterlagen werden direkt im Akademischen Auslandsamt abgegeben.

 

Unterlagen an Akademisches Auslandsamt

Bitte stellen Sie sicher, dass bis zu den entsprechenden Terminen (siehe Webseiten des International Office) alle erforderlichen Unterlagen im akademischen Auslandsamt vorliegen.

 

- AUSLANDSAUFENTHALT -

 

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... können Sie als nächstes ihre im Ausland erworbenen Scheine eintragen lassen. Dazu gehen Sie bitte mit ihrem Learning Agreement und dem Original Transcript der ausländischen Partnerhochschule zum Student Support Center.

Im Learning Agreement sind die anzuerkennenden Kurse der FH FFM von Studiengangsleiter/Ansprechpartner mit einer Unterschrift verbindlich anerkannt worden. Für diese Kurse werden nun die Noten auf dem Transcript of Records umgerechnet. Das Learning Agreement verbleibt beim Prüfungsamt.

Viel Erfolg