
Public Administration - | Aktuelle Informationen und Bekanntmachungen des Prüfungsamtes |
AusbildungszielDer duale Bachelorstudiengang „Public Administration“ umfasst sechs Semester und führt zum Hochschulabschluss „Bachelor of Arts“. Die Studierenden werden gezielt auf berufliche Tätigkeiten in den Behörden und privatisierten Betrieben der kooperierenden Kommunen vorbereitet. Im Unterschied zu dem stärker auf die privatwirtschaftliche Tätigkeit im öffentlichen Sektor ausgerichteten Studiengang Public Management werden im Studiengang Public Administration schwerpunktmäßig auch die im Verwaltungsbereich benötigten besonderen institutionellen und rechtswissenschaftlichen Kenntnisse vermittelt. Anforderungen / BewerberprofilDie Teilnahme an dem Studium setzt – neben der allgemeinen oder Fachhochschulreife - den vorherigen Abschluss eines Studien- und Ausbildungsvertrages mit einer kooperierenden Institution voraus. In der laufenden Pilotphase sind Bewerbungen nur bei den Städten Frankfurt am Main, Hanau und Wetzlar möglich. Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens und Ansprechpartner finden Sie auf den jeweiligen Infoseiten der Stadt Frankfurt am Main, der Stadt Hanau und der Stadt Wetzlar. |
BerufsbildDer Stadtverwaltung obliegt eine Fülle von öffentlich-rechtlichen Pflichten. Außerdem versteht sie sich als Serviceleisterin für die Belange ihrer Bürgerinnen und Bürger. Die Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle dieser umfangreichen Funktionen liegt in den Händen von gut ausgebildeten Beschäftigten. Die Grundlagen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden den Studierenden im Rahmen des Studiums vermittelt. Ziel ist es darüber hinaus, sie für zukünftige Managementaufgaben zu qualifizieren. | Studiengangs-Flyer (pdf 1 MB) Erstsemester-Infoheft (WS 2011, 4 MB) Erstsemester-Einführungstage (WS 2011) |
Profil des StudiengangesDas Studium „Public Administration“ wird in dualer Form in Zusammenarbeit zwischen der Fachhochschule Frankfurt am Main und derzeit den Städten Frankfurt am Main, Hanau und Wetzlar durchgeführt. Das Studium gliedert sich in einen theoretischen und einen praxisbezogenen Studienteil. Beide Teile laufen im Wesentlichen parallel (Praxismodule ab dem 2. Studiensemester). Theoretische und praxisbezogene Lernformen ergänzen sich daher beim Kompetenzerwerb. Im Rahmen der Praxismodule erfolgt die Wissensvermittlung anhand praktischer Problemlösungen. StudienaufbauDie Dauer des Studiums beträgt 6 Semester (Regelstudienzeit) und umfasst 180 ECTS. Es hat einen modularen Aufbau und führt zum Hochschulabschluss „Bachelor of Arts“. Die Aufnahme erfolgt jeweils zum Wintersemester. Die Beschäftigung der Studierenden basiert auf einem Studien- und Ausbildungsvertrag mit den kooperierenden Städten, in deren Ämtern und Betrieben der praktische Einsatz erfolgt. StudieninhalteFachliche Angebote in der Theoriephase erfolgen in den Kernfächern Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Quantitative Methoden, Öffentliche Finanzen, Privatrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Besonderes Verwaltungsrecht (z.B. Kommunalrecht, Dienstrecht) und Sozialrecht. Dazu kommen ausgewählte Schwerpunkte aus den Fachgebieten Finanzmanagement und Controlling sowie Personalmanagement und Organisation. Die Studierenden wählen außerdem zwei der Wahlpflichtmodule Quantitative Methoden, Wirtschaftsinformatik und Studium Generale. Im Rahmen der Praxismodule erfolgt die Wissensvermittlung anhand praktischer Problemlösungen aus der Praxis der Stadtverwaltung. Das Studium wird mit einer anwendungsbezogenen Bachelor-Arbeit und einem Kolloquium abgeschlossen. Berufsaussichten / ArbeitsfelderZiel des Studiengangs ist die Befähigung der Absolventinnen und Absolventen zur Wahrnehmung verantwortlicher Managementaufgaben in der öffentlichen Verwaltung und sonstigen öffentlichen Einrichtungen. Der von der FIBAA akkreditierte Studiengang enspricht den Anforderungen des Positionspapiers der Konferenz der Innenminister zur Gleichwertigkeit von Bachelor-Studiengängen im Rahmen einer Ausbildung für den gehobenen (nichttechnischen) Verwaltungsdienst und kann, sofern eine entsprechende gesetzliche Regelung hierzu getroffen werden sollte, zur Verbeamtung der Absolventinnen und Absolventen führen. |




