Ausbilderbefähigung
Durch Lehrveranstaltungen des KWRG-Programms und zugehörige Prüfungen können Studierende aller Fachbereiche ein Zertifikat erhalten. Damit sind die Kenntnisse nachgewiesen, wie sie nach §§ 2 und 3 der Ausbilder-Eignungs-Verordnung (AEVO) gefordert werden. Dieses Zertifikat dient als Nachweis für den Antrag auf Befreiung der Ausbilderprüfung nach § 6 Abs. 3 AEVO. Studierende in Studiengängen mit einen Studienschwerpunkt in Personal- und Sozialwesen erhalten eine Befreiungsbescheinigung. Diese Bescheinigung dient zur Vorlage beim Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer zum Zwecke der Befreiung von der Ausbilderprüfung nach § 6 Abs. 3 AEVO. mehr... |