Informationen zum Zwischenpraktikum im Studiengang Bachelor Soziale Arbeit
Für Studierende, Lehrende und Praxisstellen
letztmals am 06.11.2011 bearbeitet
Informationen:
Durchführung der Praktika im Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit
Der Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit hat an der Fachhochschule Frankfurt am Main – University of Applied Sciences die Diplomstudiengänge Sozialarbeit und Sozialpädagogik abgelöst. Der Studiengang besteht aus insgesamt 23 Studieneinheiten (Modulen), die jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Zwei umfangreiche Module des Studienganges ermöglichen die Vorbereitung und Begleitung eines integrierten Praktikums im Umfang von insgesamt 50 Praxistagen (oder 400 Stunden).
Organisiert sind die Praxismodule nach Schwerpunkten:
· Der Schwerpunkt ‚Bildung und Erziehung, bereitet auf Praktika in allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe vor und begleitet diese.
· Der Schwerpunkt ‚Ausgrenzung und Integration’ konzentriert sich auf vier exemplarische Lernfelder: Suchthilfe, Soziale Dienste im Gesundheitswesen, Sozialberatung sowie Straffälligen- und Opferhilfe.
· In dem Schwerpunkt ‚Planung und Steuerung’ werden neuere Entwicklungen in Gesellschaft und Sozialer Arbeit aufgegriffen, z. B. Qualitätssicherung, veränderte Finanzierungsmodi, Management- sowie (Selbst-)Evaluationsprozesse.
· Der Schwerpunkt ‚Kultur und Medien’ bringt die Besonderheiten und Potentiale ästhetisch-kultureller Ausdrucksformen / Medien in Soziale Arbeit ein.
Die Praktika werden in der Regel zwischen dem 3. und 5. Semester absolviert.
Das Schwerpunktstudium soll ein exemplarisch vertieftes Lernen in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit ermöglichen und einen Theorie-Praxis-Bezug herstellen.
Nähere Informationen über den Bachelor-Studiengang finden Sie im Modulhandbuch unter:
www.fh-frankfurt.de/de/.media/fb4/ba_soziale_arbeit/modulhandbuch_basa.pdf
Zielsetzung und Einbettung der Praktika
Das Praktikum soll die Möglichkeit geben, im Studium erworbene Kompetenzen praktisch anzuwenden und ein Verständnis für die Profession zu entwickeln. Erfahrungen mit der eigenen Rolle und Person sowie den in der Praxis vorgefundenen Rahmenbedingungen, Konzepten, Methoden und Handlungen im Team- bzw. Klientenbezug werden in einem Praxisbericht dokumentiert und durch eine Begleitveranstaltung reflektiert und evaluiert
(Link zur Modulbeschreibung).
Die Praxismodule werden durch wissenschaftlich-disziplinäre Module sowie verschiedene Methodenmodule vorbereitet, ergänzt und – auf den jeweiligen Schwerpunkt bezogen – thematisch vertieft.
Zeitliche Strukturierung und Anerkennung des Praktikums
Das Praktikum im Umfang von 50 Tagen oder 400 Stunden kann zusammen hängend (Blockpraktikum) oder fortlaufend im Semester bzw. während der vorlesungsfreien Zeit erbracht werden.
Über die Anerkennung der Praktikumsstellen entscheidet der/die Lehrende. Honorartätigkeiten sind in der Regel nicht anerkennungsfähig; Aufwandsentschädigungen sind jedoch möglich.
Zielvereinbarung
Das Praktikum wird über eine schriftliche Zielvereinbarung gesteuert. Aufgabenfelder und Zielsetzungen des Praktikums werden zwischen der Praxisstelle und den Studierenden verabredet und mit den Lehrenden vereinbart.
Die Zielvereinbarung enthält Angaben zur Praxisstelle und den konkreten Einsatzbereichen, der zeitlichen Strukturierung des Praktikums und kann konkrete Aufgaben /Arbeitsaufträge bzw. spezifische Tätigkeiten festlegen. Wichtig ist, dass in der Zielvereinbarung eine pädagogische Fachkraft als Ansprechperson benannt ist, die regelmäßig für Fragen und Feedback zur Verfügung steht. Darüber hinaus soll die Zielvereinbarung konkrete Lern- und Kompetenzziele benennen, die durch das Praktikum erreicht werden sollen. Möglich ist auch, mit den Studierenden zu besprechen, wie das Praktikum durch die Wahl von Lehrveranstaltungen unterstützt werden kann.
Anleitung während des Praktikums
Ihre Praxisstelle stellt den Studierenden der Sozialen Arbeit während ihres Praktikums eine/n Ansprechpartner/in zur Seite, die soweit erforderlich auch als Ansprechperson für die Lehrenden der Begleitveranstaltung dient. Zu den Aufgaben dieser Person gehören:
- Unterstützung bei der Entwicklung bzw. Umsetzung der Zielvereinbarung,
- Einführung in Aufgabenstellung und Rahmen des Arbeitsplatzes
- Klärung der Aufgabenstellung bzw. einzelner Arbeitsaufträge
- Rückmeldung hinsichtlich der Erfüllung der wahrgenommen Aufgaben.
- Erstellung einer Praktikumsbescheinigung (Dauer muss in Stunden bescheinigt werden)
Ergeben sich von Seite der Praxisstelle weitere Fragen, Bedenken oder auch Konflikte, zögern Sie bitte nicht, sich in Absprache mit den Studierenden unmittelbar an die Lehrenden zu wenden, welche die Begleitveranstaltung betreuen (Kontakt siehe „Zielvereinbarung“)
Versicherung
Die Studierenden sind während des Praktikums über das Studentenwerk versichert. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Internetseite:
http://www.fh-frankfurt.de/de/service_fuer_studierende/rund_ums_studium/versicherungen.html
um das Muster einer Zielvereinbarung herunterzuladen, wählen Sie bitte auf unserer Homepage unter "Downloads": Zielvereinbarung (Muster)