Studienschwerpunkt „Europa-Studien“
Die Europäische Union und die weiteren Prozesse der europäischen Integration erfordern andere und neue berufliche Qualifikationen in allen Berufsfeldern. Dazu zählen in erster Linie Fremdsprachenkenntnisse sowie Informationen über die Berufsausübung im Ausland, aber auch Kenntnisse über die rechtlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Verhältnisse in den anderen europäischen Ländern. Weiterhin gehört dazu die Fähigkeit, sich mit anderen Mentalitäten und Kulturen auseinandersetzen zu können.
Die Fachhochschule Frankfurt bietet allen Studierenden den Studienschwerpunkt „Europa-Studien“ an, der im Rahmen des regulären Fachstudiums und dessen Studien- und Prüfungsordnungen europa-relevante Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die mit dem Europazertifikat bescheinigt werden.
Der Studienschwerpunkt stellt eine Zusatzleistung zum Studium dar und besteht aus zwei Teilen:
- Fremdsprachen
- Veranstaltungen zu die rechtlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Themen in den anderen europäischen Ländern
Fachübergreifende und fachbezogene Veranstaltungen zu die rechtlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Themen in den anderen europäischen Ländern
Dieser Teil besteht aus Veranstaltungen des Lehrangebots der Studiengänge Diplom Sozialpädagogik bzw. Sozialarbeit, die im Vorlesungsverzeichnis mit einem E gekennzeichnet sind. Sie vermitteln allgemeine Kenntnisse zu wirtschaftlichen, rechtlichen, sozialen und kulturellen Aspekten des europäischen Auslands und der europäischen Integration oder behandeln unmittelbar studiengangsbezogene Themen, die im Hinblick auf die europäische Zusammenarbeit bzw. die professionelle Arbeit im Ausland von Bedeutung sind. Sie stehen auch Studierenden offen, die nicht das „Europa-Zertifikat“ anstreben.
Wer alle Leistungsnachweise der drei Teile des Studienschwerpunkts (Fremdsprachen-Zertifikat, fachübergreifender sowie fachbezogener Teil) erbracht hat, erhält auf Antrag das Europa-Zertifikat.
Aus den fünf o.g. Leistungen können zwei auch als Leistungsnachweise im Rahmen der gültigen Studien- und Prüfungsordnung anerkannt werden. Näheres regeln Beschlüsse der Studiengänge Soziale Arbeit und Sozialpädagogik.
Weitere Einzelheiten können Sie in der Ausbildungsordnung „Europa-Studien“ nachlesen, die Sie in Ihrem Fachbereichssekretariat bzw. im Sekretariat des Fachbereichs 3 (Geb. 8, 2. Stock) einsehen können.
Allgemeine Information und Beratung im Fachbereich 3
Heribert Beck
Geb. 2, R 371
Telefon: 069 / 1533-2717
Sprechzeiten: siehe Aushang