Kurzportrait
Basierend auf den in interdisziplinärer Kooperation entwickelten und langjährig erprobten weiterbildenden Studiengängen wurde im Wintersemester 2002/2003 der erste Masterstudiengang „Beratung und Sozialrecht“ durchgeführt. Der Studiengang ist von der »Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover« (ZEvA) im Jahre 2002 akkreditiert worden und ist aktuell von der Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit (AHPGS) bis zum Jahre 2012 reakkreditiert.
Qualifikationsprofil des Studiengangs
Ziel des Masterstudiengangs ist es, Qualifikations- und Qualitätsstandards für eine wissenschaftlich fundierte Psychosoziale Beratung/Counseling in Verbindung mit Sozialrecht zu sichern. Mediative Kompetenzen und Krisenintervention sind hierbei integrale Bestandteile des Beratungsverständnisses. Die Professionalisierung von Beratung soll durch die Erhöhung von Forschungskompetenz und den Einsatz wissenschaftlich überprüfter Theorien und Verfahren unterstützt werden.
Die Standardsicherung des integrativen Beratungsansatzes bezieht sich sowohl auf Beratungen mit Personen und Gruppen in ihren lebens- und arbeitsweltlichen Bezügen als auch auf Organisationen in ihren Entwicklungsaufgaben. Zum einen soll hier das Angebot anspruchsvoller Beratungen für Menschen in besonders erschwerten Lebenslagen und Arbeitssituationen im Sinne des Verbraucher- und Klientenschutzes verbessert und zum anderen der Bedarf an einer fachlich ausgerichteten Leitungs- und Lehrkompetenz aufgegriffen werden.
Der Masterstudiengang berücksichtigt, dass die professionell beratenden Berufe in der BRD zunehmend juristischen Regeln unterworfen werden, die Beratung also verrechtlicht wird. Zugleich wird auch die hohe sozialpolitische Bedeutung der Beratung anerkannt. Der Ausbau des Sozialstaates hat dazu geführt, dass auch die Sozialbeziehungen immer mehr verrechtlicht werden. Das hat zur Konsequenz, dass durch die unterschiedlichen Beratungsangebote auch die sozialrechtlichen Ansprüche der Klientinnen und Klienten gesichert werden sollen.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, dass die Studierenden befähigt werden, ein Problem aus dem Bereich der psychosozialen Beratung/Counseling sowohl unter psychosozialen als auch unter sozialrechtlichen Aspekten selbständig theoretisch zu fundieren und mit fachgerechter Auswahl von Beratungsmethoden zu verbinden. Im Studium werden daher Sozialrecht, psychosoziale Beratung und Methoden integriert.
Die Qualifizierungsprozesse werden durch eine konzeptionelle Konsistenz der Lehrenden gesichert. Sie bilden eine Einheit in der Vermittlung von Wertorientierungen (Ethik), Theorien, Methoden und reflektierten Erfahrungen. Die Lehrenden sind gruppen- und prozessbegleitend tätig.
Die grundlegenden Beratungskompetenzen im Masterstudiengang beziehen sich auf:
- Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung
- Trennungs- und Scheidungsberatung/Familienmediation
- Erziehungsberatung
- Verfahrenspflegschaft/Anwalt des Kindes
- Schuldnerberatung
- Interkulturelle Beratung
- Arbeitslosen- und Beschäftigungsberatung
- Beratung älterer Menschen (insbesondere Pflegeberatung und Betreuungsberatung)
- Alkohol- und Suchtberatung
- Beratung behinderter Menschen
- Beratung (Supervision, Mediation und Coaching) in der Arbeitswelt.
Struktur des Studiengangs
Der Masterstudiengang ist so konzipiert, dass zu den bereits genannten Arbeitsfeldern weitere professionelle Schwerpunktsetzungen in der Beratung verfolgt werden können.
Der Studiengang umfasst 12 Module, die thematisch in Beratungs-, Rechts- und so genannte Integrationsmodule aufgeteilt sind.
Modulübersicht
Der Master-Studiengang Beratung und Sozialrecht ist anwendungsorientiert ausgerichtet. Die Ausbildung steht in all ihren Teilen in enger Verbindung zur Praxis und zielt auf eine Tätigkeit in anwendungsbezogenen Tätigkeitsfeldern. Forschungs- und Evaluationsmethoden werden praxisorientiert einbezogen.
Nach bestandener Abschlussprüfung verleiht die Fachhochschule Frankfurt am Main - University of Applied Sciences - den akademischen Grad
Master of Arts
Anerkennung für den höheren Dienst
Die Akkreditierungskommission folgt dem Votum der Gutachter und sieht die Voraussetzungen für den Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes gemäß dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 06. Juni 2002 und der Kultusministerkonferenz vom 24. Mai 2002 weiterhin als gegeben an.
Kontakt:
Fachhochschule Frankfurt am Main
University of Applied Sciences
Fachbereich 4 Soziale Arbeit und Gesundheit
Nibelungenplatz 1
D-60318 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 1533-2802
Telefax: 069 / 1533-2809
E-Mail: pez#ät#fb4#punkt#fh-frankfurt#punkt#de
Download: Informationen zum Masterstudiengang Beratung und Sozialrecht
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Veranstaltungsübersicht Soe2010
Literaturliste für das Eingangs-Fachgespräch
Zu den Eingangsfachgesprächen erhalten Sie selbstverständlich eine schriftliche Einladung.
Aktuelles
Vorläufige vom Fachbereichsrat verabschiedete, vom Senat befürwortete und vom Präsidium genehmigte Prüfungsordnung. Gültig ist die Prüfungsordnung, die im Hochschulanzeiger veröffentlicht wird.