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Der Studiengang Beratung und Sozialrecht ist als konsekutiver Masterstudiengang zur Zeit nicht entgeltpflichtig.
Mit Inkrafttreten des Hessischen Studienbeitragsgesetzes werden zum Wintersemester 2008/2009 keine Studienbeiträge erhoben.

Neben den üblichen Semestergebühren entstehen einmalig verpflichtende Kosten in Höhe von 1150,00 € für die Einzellehrtherapie.

Zulassungsvoraussetzungen und anfallende Gebühren zur Einschreibung bei der Fachhochschule bleiben bestehen. Die Zulassungsvoraussetzungen und die Höhe der Gebühren erfagen Sie bitte im Studienbüro

unter studienbuero#ät#abt-s#punkt#fh-frankfurt#punkt#de

oder unter "Zulassungsvoraussetzungen" . Vielen Dank.