NavigationStartseite | Studiengang Beratung und Sozialrecht (M.A.)
KostenDer Studiengang Beratung und Sozialrecht ist als konsekutiver Masterstudiengang zur Zeit nicht entgeltpflichtig. Neben den üblichen Semestergebühren entstehen einmalig verpflichtende Kosten in Höhe von 1150,00 € für die Einzellehrtherapie. Zulassungsvoraussetzungen und anfallende Gebühren zur Einschreibung bei der Fachhochschule bleiben bestehen. Die Zulassungsvoraussetzungen und die Höhe der Gebühren erfagen Sie bitte im Studienbüro unter studienbuero@abt-s.fh-frankfurt.de oder unter "Zulassungsvoraussetzungen" . |