Der Studiengang Beratung und Sozialrecht ist als konsekutiver Masterstudiengang zur Zeit nicht entgeltpflichtig.
Mit Inkrafttreten des Hessischen Studienbeitragsgesetzes werden zum Wintersemester 2008/2009 keine Studienbeiträge erhoben.
Neben den üblichen Semestergebühren entstehen einmalig verpflichtende Kosten in Höhe von 1150,00 € für die Einzellehrtherapie.
Zulassungsvoraussetzungen und anfallende Gebühren zur Einschreibung bei der Fachhochschule bleiben bestehen. Die Zulassungsvoraussetzungen und die Höhe der Gebühren erfagen Sie bitte im Studienbüro
unter studienbuero#ät#abt-s#punkt#fh-frankfurt#punkt#de
oder unter "Zulassungsvoraussetzungen" . Vielen Dank.