Schriftgröße Hilfe Suche RSS

Name des Studiengangs

Art des Studiums

, berufsbegleitender konsekutiver Masterstudiengang, 6 Semester Regelstudienzeit

Abschlussart

Master of Arts

Sprache

deutsch

Beginn des Studiums

Das Studium kann nur im Sommersemester (Semesterbeginn 01. März) aufgenommen werden.

Fristen

Die Ausschlussfrist für den Eingang des Zulassungsantrages endet für das Sommersemester mit dem 28. Februar

Wegen der Eignungsfeststellung kann kein Losverfahren durchgeführt werden.

Zu den Vorlesungsterminen

Zulassungs- beschränkung

Die Aufnahme ist begrenzt auf 50 Studierende! Es entscheidet das Eignungsverfahren.

Ergänzende Informationen

Für den sechssemestrigen, berufsbegleitenden Studiengang ist ein abgeschlossenes Studium Voraussetzung. Das Studium muss aus den Bereichen des Gesundheits-, Sozial-und Pflegewesens sein, das eine Regelstudiendauer von mindestens sechs Semestern voraussetzt beziehungsweise 180 ECTS-Punkten (Cradits). Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus anderen Bereichen müssen über mindestens drei Jahre Berufserfahrung in beratungsrelevanten Arbeitsfeldern verfügen. Das Abschlusszeugnis aus dem vorangegangenen Studium muss eine Gesamtnote enthalten, die bis auf eine Stelle nach dem Komma ausgewiesen ist. Zusätzlich wird der Nachweis zu selbstreflektorischen Kompetenzen (mind. 20 Sitzungen Einzelsupervision) gefordert. Die Eignung für den Studiengang wird von einer Prüfungskommission durch ein Fachgespräch (Methoden der Beratung und Rechtskenntnisse) festgestellt. Vom Ergebnis dieses Verfahrens ist die Aufnahme des Studiums abhängig.

Zu den Zulassungsvoraussetzungen gehört das Eignungsfachgespräch, zu dem Sie persönlich eingeladen werden.