
Masterstudiengang Musiktherapie
KurzportraitWichtige Mitteilung: Der weiterbildende Studiengang Musiktherapie wird eingestellt. Es werden keine neuen Studierenden mehr aufgenommen. Der Masterstudiengang Musiktherapie wurde im Jahre 2002 erstmals akkreditiert und aktuell im Jahr 2006 für fünf Jahre bis 2011 reakkreditiert. Der Studiengang ist eine Weiterentwicklung des "Weiterbildenden Studiums Musiktherapie", das seit 1988 mit Erfolg an der Fachhochschule etabliert wurde und baut auf diesen Erfahrungen auf. Das Studienangebot wendet sich an Interessentinnen und Interessenten, die in unterschiedlichen klinischen, rehabilitativen, sonder- und sozialpädagogischen Praxisfeldern musiktherapeutisch arbeiten wollen. Die verschiedenen Praxisbereiche werden von einem übergreifenden musiktherapeutischen Ansatz her erschlossen. Das Studium dient der Vermittlung spezifischer, über die akademische Erstqualifikation hinausgehender, wissenschaftlich-theoretischer, musikalischer und musiktherapeutischer Kompetenzen. Es vermittelt eine Spezialisierung, die sich im Kern explizit auf das Feld der Psychotherapie bezieht, vor dem Hintergrund einer tiefenpsychologischen, sozialwissenschaftlichen und künstlerischen Orientierung. Da neben der psychotherapeutischen Spezialisierung auch eine forschungsbezogene Ausrichtung besteht und die Ausbildung eine enge Verknüpfung zur Praxis leistet, qualifizieren sich die Studierenden für die spätere musiktherapeutische Tätigkeit in anwendungs-, lehr- und/oder forschungsbezogenen Arbeitsfeldern. Die Beheimatung des Studiengangs im Fachbereich "Soziale Arbeit und Gesundheit" und die hier angesiedelten Fachperspektiven werden als besondere Chance gesehen, den Kontext der sozialen Genese psychischer Störungen nicht aus dem Blick zu verlieren. Inhalte und Organisation des Studiums, Studienabschluss Das Studium verbindet das Spektrum selbstreflexiver Lernbereiche (Lehrtherapie, Gruppenselbsterfahrung, Supervision) mit musiktherapeutisch-praktischer, künstlerisch-musikalischer und wissenschaftlich-theoretischer Ausbildung und wird durch Berufspraktika ergänzt. Es dauert drei Jahre (6 Semester) und beginnt jeweils im Wintersemester. Der Ausbildungsplan umfasst 1090 Ausbildungsstunden (einschließlich Lehrtherapie, Supervision und kollegialer Arbeit) und zusätzlich Praktika von insgesamt 300 Stunden sowie 2210 Stunden Selbststudium. Der Studiengang hat eine Zulassungsbeschränkung. Die Aufnahmekapazität für eine Jahrgangsgruppe beträgt 15 Studierende. Es findet eine Eignungsprüfung statt. Von der Zeitorganisation her ist das Studium berufs- bzw. tätigkeitsbegleitend konzipiert. Die Ausbildungszeiten an der Hochschule liegen an ca. 12 Kurzblöcken (Do - Sa) und zusätzlich an 1 - 2 längeren Blockseminaren (Mo - Sa) pro Jahr. Lehrtherapie, Supervision und Praktika werden individuell terminiert. Die Kurzblöcke beginnen jeweils donnerstags um 13 Uhr und enden am Samstag um 17.30 Uhr. Die Studieninhalte sind modularisiert. Es werden insgesamt 120 Creditpoints erworben. Die einzelnen Module werden im Modulhandbuch näher beschrieben. Sie untergliedern sich wie folgt: M1 Methoden der aktiven Musiktherapie I M2 Methoden der aktiven Musiktherapie II M3 Grundlagen der rezeptiven Musiktherapie M4 Therapeutische Reflexion I M5 Therapeutische Reflexion II M6 Psychologische Grundlagen der Musiktherapie I M7 Psychologische Grundlagen der Musiktherapie II M8 Psychotherapeutische und medizinische Grundlagen der Musiktherapie M9 Einführung in wissenschaftliches Arbeiten M10 Musikwerkstatt M11 Masterarbeit M12 Praktikum Die Praktika bestehen zunächst aus einer Hospitation im musiktherapeutisch-klinischen oder ambulanten Bereich und nachfolgend zunehmend eigener, von Supervision flankierter und in verschiedenen Unterrichts-Settings reflektierter musiktherapeutischer Tätigkeit in selbst gewählten Arbeitsfeldern.
Nach bestandener Abschlussprüfung verleiht die Fachhochschule Frankfurt am Main - University of Applied Sciences - den akademischen Grad
Master of Arts
Der Masterstudiengang ist entgeltpflichtig.
HPG-Anerkennung Im Jahre 2000 erging auf Antrag der Hochschule eine Entscheidung des Hessischen Sozialministeriums bezüglich der sog. HPG-Anerkennung der Ausbildung: Mit dem Abschluss kann, sofern der Wohnort in Hessen liegt, zur berufsrechtlichen Absicherung die auf den Bereich der Psychotherapie eingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) beantragt werden, worüber dann nach Aktenlage, d.h. ohne individuelle Überprüfung entschieden wird. Anerkennung für den höheren Dienst Mit Schreiben vom 21. Dezember 2006 wurde vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport mitgeteilt, dass der erfolgreiche Abschluss des Master-Studiengangs Musiktherapie die Zugangsvoraussetzungen für den höheren Dienst gemäß des Beschlusses der IMK (Innenministerkonferenz) vom 06.06.2002 und der KMK (Kultusministerkonferenz) vom 24.05.2002 erfüllt. | Modulhandbuch (wird z.Zt. überarbeitet) Veranstaltungsplan Wintersemester 11/12 Links zu anderen Musiktherapie-Studiengängen Uni Augsburg |