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Kurzportrait

Regal mit Fachbüchern in der Bibliothek

Soziale Arbeit ist nach international anerkannter Definition eine Profession, die vor dem Hintergrund sozialen Wandels die Lösung von Problemen in zwischenmenschlichen Beziehungen fördert und die Menschen durch Ermächtigung und Emanzipation unterstützt, ihr Wohlergehen zu verbessern. Ihre professionellen Anforderungen ergeben sich häufig aus Ausgrenzungs-, Diskriminirungs- und Verarmungsprozessen.

Soziale Arbeit ist in Deutschland in die sozialstaatlichen und außerstaatlichen Systeme sozialer Dienstleistungen und sozialer Sicherung eingebunden. Sie arbeitet und entwickelt sich daher nicht nur in personbezogenen und sozialökologischen Dimensionen, sondern  orientiert sich auch an ihren rechtlichen Rahmenbedingungen und unter Einbeziehung und Entwicklung sozialpolitischer und gesellschaftspolitischer Perspektiven.

Soziale Arbeit beinhaltet beratende, erzieherische, bildende und andere kompetenzstärkende sowie kurativ-fürsorgerische Leistungen und Aufgaben. Ihre emanzipativ-unterstützenden Interventionen erfolgen durch Entwicklung und Umsetzung wissenschaftsbasierter Konzepte im Schnittpunkt zwischen Individuum, Umwelt und Gesellschaft. Diese reichen von personenbezogenen psychosozialen Prozessen bis zur Einflussnahme auf die Sozialpolitik, Planung und Entwicklung von sozialarbeiterischen Handlungskonzepten. Sie beziehen Beratung, klinische Sozialarbeit, Gruppenarbeit (sozial-kulturelle) Gemeinwesenarbeit, sozialpädagogische Arbeit und Familienberatung ebenso ein wie die Unterstützung von Menschen, soziale Dienste überhaupt in Anspruch zu nehmen.

Auf diese unterschiedlichen Interventionsebenen bereiten die Studiengänge Sozialarbeit und Sozialpädagogik in unterschiedlicher Schwerpunktsetzung vor.

Diplom-Studiengang Sozialarbeit

Grundlage für die Organisation des Diplom-Studiengangs Sozialarbeit sind Prüfungs- und Studienordnung. Für Studienanfänger und Studienanfängerinnen ist die Prüfungsordnung in der Fassung vom 31.01.1995 gültig, sie ist im Prüfungsamt Geb. 2, 2. Stock erhältlich.

Die Ausbildung zur Sozialarbeiterin/zum Sozialarbeiter ist zweiphasig:

  • 7 Semester Studium (Abschluss: Diplom)
  • 1 Jahr Berufspraktikum (Abschluss: Staatliche Anerkennung)

Das siebensemestrige Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium:

  • 2 Semester Grundstudium
  • 4 Semester Hauptstudium
  • 1 Prüfungssemester

Zwischenpraktika

Für das Studium der Sozialarbeit schreibt die Studienordnung Zwischenpraktika von insgesamt 18 Wochen bzw. 4 Monaten Dauer vor (1 voller Monat = 4,5Wochen). Die Praktika sollen nach Beendigung des Grundstudiums abgeleistet werden.

Berufspraktikum

Nach der geltenden Rechtslage wird im Anschluss an die Diplomprüfung ein einjähriges Berufspraktikum abgeleistet. Es findet in einer vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst als Ausbildungsstelle für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter anerkannten Institution statt. Das Berufspraktikum ist Teil der Ausbildung zur staatlich anerkannten Sozialarbeiterin/zum staatlich anerkannten Sozialarbeiter und wird daher von der Fachhochschule Frankfurt am Main, Fachbereich 4, Soziale Arbeit und Gesundheit: Studiengang Sozialarbeit, wissenschaftlich betreut und begleitet.

Ziel

Grundlagen, Theorie, Reflexion, Verstehen haben in der Hochschule eine große Bedeutung, die über eine verkürzte Praxisbetrachtung hinausgeht: die intellektuelle Neugierde zu unterstützen, die Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen für die Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen zu fördern – dies ist u. a. der Anteil der Hochschule, der im Studium von zentraler Bedeutung ist und darüber hinaus auch der exemplarischen Beschäftigung mit Themen der beruflichen Praxis dienlich ist.