
Studiengang Soziale Arbeit (Bachelor of Arts)
NavigationAllgemeinAusbildungsziel Profil Studienaufbau Studieninhalte Berufsaussichten Anforderungen | Praktika innerhalb des BA Soziale Arbeit (Stand: 18.1.2009) Im Studiengang Soziale Arbeit (Bachelor of Arts) am sind 50 Praxistage (insgesamt 400 Arbeitsstunden berufliche oder in einem Projektzusammenhang erbrachte Praxis) nachzuweisen (Praktikum). Mindestens einhundertsechzig Stunden des Praktikums sind in geeigneten Praxisstellen der originären Berufspraxis und in der Regel zusammenhängend zu erbringen. Das Praktikum ist innerhalb der Module 17 und 18 abzuleisten. Außerhalb dieser Module erbrachte berufliche Praxis kann nicht angerechnet werden. Das Praktikum kann in einer frei gewählten Praxisstelle oder im Kontext eines Praxisprojektes in Arbeitsfeldern oder Institutionen der Sozialen Arbeit abgeleistet werden, soweit diese dem gewählten Studienschwerpunkt zugeordnet sind oder als geeignet für einen Schwerpunkt anerkannt werden. Die Geeignetheit einer Praktikumsstelle wird in den Praxisprojekten von den hauptamtlich dort Lehrenden, außerhalb von Praxisprojekten vom Dekanatsreferat für berufspraktische Angelegenheiten im Einvernehmen mit der Koordination des Schwerpunktes festgestellt. Das Praktikum kann ganz oder teilweise sowohl in der Vorlesungszeit als auch in der vorlesungsfreien Zeit studienbegleitend oder als Block abgeleistet werden. Das Praktikum ist über eine schriftliche Zielvereinbarung zu definieren. Die Zielvereinbarung wird unter Einbeziehung der Praxisstelle zwischen der Praktikantin bzw. dem Praktikanten und der bzw. dem Projektverantwortlichen bzw. dem Dekanatsreferat für berufspraktische Angelegenheiten abgeschlossen. Die Zielvereinbarung erstreckt sich auf Angaben zur Praxisstelle bzw. des Projektes, zum zeitlichen Umfang des Praktikums, zur Aufgabenstellung und den spezifischen Tätigkeiten sowie der während des Praktikums zu erreichenden Lernergebnisse und Kompetenzen. Das Praktikum ist innerhalb des Praxismoduls des gewählten Schwerpunktes durch geeignete Veranstaltungen vorzubereiten, zu begleiten und zu evaluieren. Im Rahmen des Praxismoduls schließt das Praktikum mit einer Praxisdokumentation ab. Die Praxisdokumentation besteht aus der Darstellung der Arbeitsergebnisse sowie der Beschreibung und Bewertung des eigenen beruflichen Alltagshandelns und seiner Auswirkungen nach bestimmten Kriterien unter Einbeziehung der schriftlichen Bestätigung der Praxisstelle bzw. des Projektes über den zeitlichen Umfang und die ausgeübten Tätigkeiten. Die Studierenden können sich geeignete Praxisstellen suchen oder sich an Praxisprojekten beteiligen. Dabei werden sie durch die Lehrenden im Schwerpunktmodul und das Dekanatsreferat für berufspraktische Angelegenheiten unterstützt und beraten. Als Praxis gelten sowohl Tätigkeiten mit direktem KlientInnenkontakt wie praktische Tätigkeiten außerhalb der Hochschule mit einem Bezug zu einem konkreten Arbeitsfeld bzw. in einer Institution der Sozialen Arbeit. Ein Praxisprojekt ist gekennzeichnet durch die Konzentration auf ein exemplarisches Lernfeld innerhalb eines Schwerpunktes und projektorientierten Lernzielen, einem dreisemestrigen Gruppenzusammenhang sowie projektspezifischen Kontakten zur Berufspraxis einschließlich der Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen. Im Praxisprojekt werden theoriegeleitete und praktisch-methodische Inhalte sowie die Begleitveranstaltungen integriert. Begleitveranstaltungen von frei gewählten Praktika können sowohl supervisorischer wie thematisch-reflektierender Art sein. asd | KurzinfoBewerbungNeueinschreibungen StudiumModulhandbuch Schwarzes Brett aktueller -Veranstaltungsplan mit Kommentierung WS11/12 Kontakt: PrüfungenPrüfungsordnung PraktikaPraxismodulordnung |