
KurzportraitSoziale Arbeit ist in Deutschland in die sozialstaatlichen und außerstaatlichen Systeme sozialer Dienstleistungen und sozialer Sicherung eingebunden. Die Interventionen professioneller Sozialer Arbeit reichen von rein personenbezogenen psychosozialen Prozessen bis zur Einflussnahme auf die Sozialpolitik, Planung und Entwicklung. Sie beziehen Beratung, klinische Sozialarbeit, Gruppenarbeit, (sozial-kulturelle) Gemeinwesenarbeit, sozialpädagogische Arbeit und Familienberatung ebenso ein, wie die Unterstützung von Menschen, soziale Dienste überhaupt in Anspruch zu nehmen. Soziale Arbeit beinhaltet beratende, erzieherische, bildende und andere kompetenzstärkende sowie kurativ-fürsorgerische Leistungen und Aufgaben. Ihre emanzipativ-unterstützenden Interventionen erfolgen durch Entwicklung und Umsetzung wissenschaftsbasierter Konzepte im Schnittpunkt zwischen Individuum, Umwelt und Gesellschaft. Diese reichen von personenbezogenen psychosozialen Prozessen bis zur Einflussnahme auf die Sozialpolitik, Planung und Entwicklung von sozialarbeiterischen Handlungskonzepten. Sie beziehen Beratung, klinische Sozialarbeit, Gruppenarbeit (sozial-kulturelle) Gemeinwesenarbeit, sozialpädagogische Arbeit und Familienberatung ebenso ein wie die Unterstützung von Menschen, soziale Dienste überhaupt in Anspruch zu nehmen. Auf diese unterschiedlichen Interventionsebenen bereiten die Studiengänge Sozialarbeit und Sozialpädagogik in unterschiedlicher Schwerpunktsetzung vor. Diplom-Studiengang SozialpädagogikNach der Prüfungsordnung des Studiengangs Sozialpädagogik des Fachbereichs 4 der Fachhochschule Frankfurt am Main vom 20.06.2001 ist für die Studentinnen und Studenten ein siebensemestriges Studium vorgesehen, das sich in das Grundstudium (1.-3. Semester) und das Hauptstudium (4.-7. Semester) einschließlich eines Prüfungssemesters gliedert. Daran schließt sich ein einjähriges Berufspraktikum an, das zur staatlichen Anerkennung durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst führt. Das erfolgreich abgeschlossene Grundstudium wird mit dem Zeugnis über die Diplom-Vorprüfung bescheinigt. Das Hauptstudium endet mit Diplomarbeit und Kolloquium und der Verleihung des Diploms. Das einjährige Berufspraktikum endet mit einer Abschlussarbeit und dem Kolloquium, das Voraussetzung für die Staatliche Anerkennung als Diplom-Sozialpädagogin bzw. Diplom-Sozialpädagoge ist. Ziel des StudiumsDas Studium der Sozialpädagogik soll die Studentinnen und Studenten dazu befähigen, sich wissenschaftliche Erkenntnisse anzueignen und sozialpädagogische Handlungskompetenzen zu entwickeln. Dies soll sie in die Lage versetzen, den sich ändernden Berufsfeldern gerecht zu werden, an deren Weiterentwicklung mitzuwirken sowie die gesellschaftlichen Anforderungen an fachlich kompetentes Handeln kritisch zu reflektieren. Dazu vermitteln Lehre und Studium wissenschaftliches Denken mit fachübergreifenden Bezügen und einer anwendungsbezogenen Ausrichtung, die auf Erkenntnissen der Forschung und Theoriebildung im Gebiet der Sozialen Arbeit beruht und der Erschließung ihrer handlungspraktischen Relevanz dient. Diesem Ziel gerecht zu werden, findet das Studium in folgenden 5 Lernbereichen statt:
| Äquivalenzregelung: |