TTFachhochschule Frankfurt am Main / University of Applied Sciences
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Kompetenzzentrum Wirtschaft, Recht und Gesellschaft (KWRG)

Der Fachbereich 3 führt in seinem Kompetenzzentrum Wirtschaft, Recht und Gesellschaft (KWRG) das "Allgemeine Wahlpflichtprogramm" fort, das in den Prüfungsordnungen der technischen Diplomstudiengänge der Fachbereiche 1 und 2 und des Diplomstudiengangs Wirtschaftsrecht des Fachbereichs 3 verankert ist. Dieses Wahlpflichtprogramm war bis zur Fachbereichsneustrukturierung die Kernaufgabe des früheren Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften (SuK). Bis zum Auslaufen der genannten Diplomstudiengänge wird das KWRG-Programm vom Fachbereich 3 fortgeführt.

Zielsetzung:
Studierenden der ingenieurwissenschaftlichen Diplomstudiengäge bietet die Hochschule durch das Allgemeine Wahlpflichtprogramm des Kompetenzzentrums ein breit gefächertes Spektrum an Lehrveranstaltungen und Trainings, die sie auf ihre Aufgaben in Beruf und Gesellschaft vorbereiten. Das besondere am Programm des Kompetenzzentrums in Frankfurt: Die Studierenden wählen die Veranstaltungen im Grundsatz frei aus und können somit ihr Lehrveranstaltungsprogramm optimal auf ihre Bedürfnisse zuschneiden.

Hintergrund:
Das Kompetenzzentrum Wirtschaft, Recht und Gesellschaft ist aus dem ehemaligen Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften (SuK) hervorgegangen.
Der Gesetzgeber hat mit der Gründung der Fachhochschulen in Hessen die SuK-Fachbereiche damit beauftragt  "die Studenten aller Fachbereiche zu befähigen, die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Probleme unserer Zeit zu erkennen und kritisch zu reflektieren. Sie haben - ebenso wie die ebenfalls übergreifenden Fachbereiche 'Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung' - die Aufgabe, eine Klammer um die zu einem berufsqualifizierenden Abschluß führenden Fachbereiche zu bilden und sicherzustellen, daß in diesen Fachbereichen die Ausbildung nicht ausschließlich auf die fachspezifischen Bereiche des jeweiligen Berufsfeld eingeengt wird." (Landtagsdrucksache 8/4012 vom 28.03.1977)

"Gemäß Ziff. 19.3 und 19.4 der Grundsätze für die Genehmigung von Prüfungsordnungen an den Fachhochschulen des Landes Hessens vom 18.03.1982 sind Lehrveranstaltungen in den fachübergreifenden Gebieten von mindestens 10 Semesterwochenstunden (SWS) anzubieten." (Abl. 1982, S. 220ff)

Die Prüfungsordnungen der technischen Fachbereiche an der Fachhochschule Frankfurt am Main sehen 10 SWS aus den Bereichen Orientierung, Recht, Wirtschaft, Person und Gesellschaft (einschließlich der Trainings) vor.

Das Kompetenzzentrum verwirklicht mit seinem Wahlpflichtprogramm eine zentrale Aufgabe der Hochschulen, "die Studierenden auf die Verantwortung in der Gesellschaft vorzubereiten." (§3 HHG vom 03.11.1998)

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