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studium generale-Modul: WiSe10/11-Anmeldung: ab 24.10 zusätzlich anmeldbar:
studium generale-Modul: WiSe10/11-Anmeldung: seit 18.08.10 zusätzlich anmeldbar:

Neu! Personal & Business Health Management - zusätzlich anmeldbar seit 18. August 2010 - Kurztitel in der Internet-Anmeldemaske: "LV 993050 - Health Management" 

studium generale-Modul: WiSe10/11-Anmeldung: seit 06.08.10 zusätzlich anmeldbar

Neu! (Blockveranstaltung) - BaSys: Erforschung und Entwicklung inklusiver Welten - zusätzlich anmeldbar seit 06. August 2010 - Kurztitel in der Internet-Anmeldemaske: "LV 992100 - Neu  - als BlockV - BaSys"

studium generale-Modul: Anmeldung zum WiSe 10/11

Beginn: 25. Juli 2010 - Ende: 19. September 2010

NUR über das Internet! Server: https://his-www.dv.fh-frankfurt.de - Für die Anmeldung müssen Sie NICHT zurückgemeldet sein!  Bitte beachten Sie ....

studium generale: nachträgliche Anmeldung - nicht bei Fristversäumnis!

Eine nachträgliche Anmeldung oder eine nachträgliche Zulassung zum Modul „studium generale“ wegen Fristversäumnis sind nicht möglich. Vielmehr müssen sich die betroffenen Studierenden für das Folgesemester erneut melden.

studium generale: Annerkennung bei Hochschulwechsel

Falls dies auf Sie zutrifft, müssen Sie über Ihr Prüfungsamt einen Antrag an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss stellen.

Dieser muss bei allen Modulen eines BA-Studiengangs prüfen, ob die für die Leistungsanerkennung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt auch für das interdiszplinäre studium generale-Modul (= Wahlpflichtmodul in jedem BA-Studiengang der FH Frankfurt).

Die Anerkennung an einer anderen Hochschule erbrachter Leistungen als studium generale-Modul durch den Prüfungsausschuss ist dann möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die folgenden vier Kriterien erfüllt sind:

  1. das Ablegen einer Prüfungsleistung mit ...
  2.  ... mindestens 5 ECTS
  3. in dem entsprechenden Modul wurde nachweislich ein Thema aus der Perspektive von mindestens drei unterschiedlichen Fachdisziplinen betrachtet (transdisziplinärer Dialog)
  4. 4. das Modul wurde nachweislich für Studierende aus mindestens drei unterschiedlichen Fachdisziplinen konzipiert und angeboten

Welche Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen?

  •  ein Auszug aus dem Modulhandbuch des Studienganges, in dem das anzuerkennende Modul besucht und die anzuerkennende Leistung erbracht wurde
  •  alternativ das Vorlesungsverzeichnis mit der Beschreibung des Moduls incl. seiner Ziele sowie der Zielgruppe, für die es angeboten wurde

Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass

  •  das learning outcome/die in dem anzuerkennenden Modul vermittelten Kompetenzen mit den in der Modulbeschreibung des studium generale-Moduls der FH FFM formulierten Lernergebnissen/Kompetenzen vergleichbar sind
  • das anzuerkennende Modul die Befähigung der Studierenden zum transdiszplinären Dialog zum Ziel gehabt hat, incl. der Befähigung zur Vermittlung der eigenen Fachlichkeit und Gewinn von Erkenntnissen über die Fachlichkeit/Sichtweisen anderer Fachdisziplinen.

Falls die Erfüllung dieser Kriterien aus den Unterlagen nicht eindeutig bzw. nur unzureichend hervorgeht, kann der Prüfungsausschuss ggf. weitere für den Nachweis geeignete Unterlagen nachfordern (z.B. Gliederung des Moduls, Prüfungsarbeit der Antragstellerin/des Antragstellers).

 

 

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