Fachhochschule Frankfurt am Main / University of Applied Sciences
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Wie bewerbe ich mich um einen Auslandsstudienplatz im Rahmen des Erasmus

Die Bewerbung um einen Studienplatz richten Sie bitte an den zuständigen Erasmus-Beauftragten/die zuständige Erasmus-Beauftragte Ihres Studiengangs. Melden Sie sich bitte auch online an und lassen Sie das Formular vom Erasmus-Beauftragten unterschreiben.



Nach welchen Kriterien werden die Bewerber ausgewählt?

Das Hauptkriterium bilden die bis zum Bewerbungstermin bestandenen Klausuren. Neben dem Notendurchschnitt wird insbesondere auch auf die Studiendauer geachtet. Ebenso werden die Sprachkenntnisse des Bewerbers für das jeweilige Zielland berücksichtigt, so sollten zumindest Grundkenntnisse vorhanden sein. Weitere Auswahlkriterien bilden (außer-)universitäres Engagement, Ausbildungen, Praktika und das Motivationsschreiben. So wird versucht, sich ein Gesamtbild des Bewerbers zu verschaffen. Gefragt sind weltoffene und an anderen Kulturen interessierte Studenten, die Deutschland innerhalb des Erasmus-Programms repräsentieren.

Außerdem müssen sich an dem Erasmus-Programm teilnehmende Studenten schriftlich dazu verpflichten, während ihres Auslandsaufenthaltes einen mindestens 2-seitigen Bericht an das Erasmus-Büro zu schicken.



Welche Unterlagen brauche ich für die Bewerbung?

  • Leistungsnachweis (in Englisch)
  • Sprachnachweis (DAAD-Formular)
  • Bewerbungsformular Ihrer Gasthochschule
  • Bewerbungsformular für einen Wohnheimplatz
  • Drei Passbilder
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Fotokopie des Personalausweises



Wie hoch ist die monatliche Förderung?

Wenn Sie Bafög beziehen, erhalten Sie ca. 50 € pro Monat aus dem Erasmus Programm der EU; zusätzlich sollten Sie Auslandsbafög beantragen. Wenn Sie kein Bafög beziehen, erhalten Sie etwas mehr als 100 € pro Monat. Genaue Angaben lassen sich dazu erst machen, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel bekannt sind. (Siehe auch die Informationen des Erasmus Büros zum Erasmus-Mobilitätszuschuss.)



Kann ich mich auch Universitäten bewerben, mit denen keine Vereinbarung im Rahmen des Erasmusprogramms besteht?

Generell nein. Wenn Sie über das Erasmusprogramm ins Ausland gehen, müssen Sie an einer unserer Partnerhochschulen studieren. Sollten Sie an einer Hochschule studieren wollen mit denen kein Abkommen besteht, so können Sie über das Freemover-Programm dort studieren. Das Freemover-Programm bietet den Studierenden eine alternative Möglichkeit an, die keinen Erasmusplatz zugeteilt bekommen haben oder die an einer Hochschule studieren wollen mit denen kein Abkommen besteht. Im Gegensatz zum Erasmusprogramm müssen im Freemover-Programm Studiengebühren bezahlt werden. Für weitere Informationen zu dem Programm wenden Sie sich bitte an das akademische Auslandsamt.



Wie viele ECTS sollte ich pro Semester im ERASMUS Programm erbringen?

Pro Semester müssen Sie Veranstaltungen im Rahmen von mindestens 30 ECTS belegen.



Welche Kriterien muss ich erfüllen, um am Erasmusprogramm teilnehmen zu können?

  • Abschluss der ersten beiden Studiensemester
  • EU-Staatsangehörigkeit oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und
  • ausreichende Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache (für finnische Hochschulen kann das beispielsweise Englisch sein)



Welche Vorteile bietet mir die Förderung durch das Erasmus-Programm?

  • Erlass der Studiengebühren an der Partnerhochschule
  • Finanzielle Unterstützung
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • Betreuung an der Gasthochschule
  • Möglichkeit der Teilnahme an einem vorbereitenden Erasmus-Intensivsprachkurs



Welche finanzielle Förderung umfasst das Erasmus-Stipendium?

Das Erasmus-Stipendium beinhaltet neben dem Erlass der Studiengebühren ein Teilstipendium in Höhe von monatlich bis zu  300 EUR (Bitte erfragen Sie die aktuelle Stipendienhöhe in einem persönlichen Beratungsgespräch). Aus verwaltungstechnischen Gründen wird das Erasmus-Stipendium in Raten gezahlt.

Das Erasmus-Stipendium wird für eine Aufenthaltsdauer von mindestens 3 bis maximal 12 Monate gezahlt und muss innerhalb der Laufzeit des akademischen Jahres liegen. Maßgeblich für die Dauer des Stipendiums ist die Vorlesungszeit an der jeweiligen Partneruniversität. Die Studierenden haben außerdem die Möglichkeit, Auslands-BaFöG zu beantragen. Der Bedarfssatz liegt in der Regel höher als im Inland und das Erasmus-Teilstipendium wird nicht angerechnet.



Kann ich die Förderung mit Bafög kombinieren?

Das Erasmusstipendium wird nicht auf Ihre Bafögförderung angerechnet, d.h. Sie können beide Förderungen kombinieren.



Muss ich die Förderung zurückzahlen?

Die Erasmusförderung muss nicht zurückgezahlt werden. Eine Rückzahlungspflicht tritt nur ein, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt vorzeitig abbrechen oder aber Ihre Vertragspflichten verletzen.



Werden meine im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Heimathochschule anerkannt?

Die im Ausland erbrachten Studienleistungen können nach Rücksprache mit Ihren Lehrenden für Ihr Studium an der FH FFM anerkannt werden, d.h. Ihr Studium wird sich durch einen Auslandsaufenthalt nicht verlängern.

Dies setzt allerdings voraus, dass Sie sich bereits vor der Abreise ausführlich über die angebotenen Lehrveranstaltungen informieren und mit einem Dozenten Ihres Faches abgesprochen haben – Stichwort: Learning Agreement. Eine nachträgliche Anerkennung ist in der Regel deutlich schwieriger.



Wie sind die Semesterzeiten im Ausland?

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Auslandsstudiums, dass die Semesterzeiten im Ausland nicht mit denen in Deutschland übereinstimmen. Es gibt zum Teil erhebliche Abweichungen.

Besonders in Skandinavien beginnt das Wintersemester sehr viel früher, teilweise bereits im August.

In den meisten Ländern beginnt das Wintersemester bereits Ende September und das Sommersemester Ende Februar. Außerdem gibt es fast immer Semesterferien über Weihnachten und Silvester sowie über Ostern.

Dies sind nur Durchschnittswerte. Die genauen Termine erfragen Sie bitte direkt bei den Universitäten oder fragen Sie die "Autoren" der jeweiligen Erfahrungsberichte nach Ihren Erfahrungen.

Zu beachten ist, dass sich das akademische Jahr in UK meist aus drei Terms zusammensetzt.

Außerdem sollten Sie vor Semesterbeginn besonders zum Wintersemester noch 2-3 Wochen einkalkulieren, da an den meisten Universitäten in dieser Zeit Intensivsprachkurse angeboten werden, die Ihnen den Studienbeginn erleichtern sollen.



Muss ich im Ausland Studiengebühren zahlen?

Nein. Nur dann wenn Sie an Universitäten studieren möchten, mit denen keine Partnerschaft zur FH Frankfurt besteht und diese Studiengebühren erhebt. In diesem Fall lohnt ein Blick auf die Stipendienprogramme vor Ort oder im Inland. Das Akademische Auslandsamt berät Sie diesbezüglich gerne näher.



Kann auch ein Praktikum gefördert werden?

Ja, "Erasmus-Praktikanten" erhalten finanzielle und organisatorische  Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung eines Praktikums im europäischen Ausland. Ein Praktikum kann während und auch nach dem Studium gefördert werden.



Ich bin aus dem Ausland zurück und möchte mich gerne weiter interkulturell engagieren, welche Möglichkeiten gibt es dazu?

Die Fachhochschule bietet Studierenden, die sich gerne interkulturell engagieren möchten das „Buddy“ Programm. Dort betreuen Sie Incomings bei ihren ersten Schritten in Frankfurt und können selbstverständlich auch an allen gemeinsamen Veranstaltungen teilnehmen. Abschließend erhalten Sie überdies noch eine Teilnahmebescheinigung.



Welche Kriterien muss ich erfüllen, um am Erasmusprogramm teilnehmen zu können?

  • Abschluss der ersten beiden Studiensemester
  • EU-Staatsangehörigkeit oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
  • Ausreichende Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache (für finnische Hochschulen kann das beispielsweise Englisch sein)

Kontakt Europa

Martina Widemann
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Telefax: +4969 / 1533 2748
E-mail: mwidemann@aa.fh-frankfurt.de

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Do. 09:30 - 12:30