Fachhochschule Frankfurt am Main / University of Applied Sciences
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Höhere Semester

Zum Wintersemester 2011/2012 regelt die Vergabeverordnung Hessen das Verfahren der Zulassung zum Studium in höheren Fachsemestern neu.

Voraussetzung für die Zulassung ist zunächst das Vorhandensein der dementsprechend vorgeschriebenen Leistungen oder eine dementsprechende Anerkennung von vorgelegten Leistungen.

Dies verlangt demnach stets eine Anerkennung bzw. die Feststellung, wonach alle für das dementsprechende Fachsemester nach Prüfungsordnung erforderlichen Leistungsnachweise erbracht wurden.
Dazu benötigen wir Nachweise über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen. Deshalb sollte der Immatrikulationsantrag bzw. der Zulassungsantrag mit den notwendigen Unterlagen der Fachhochschule Frankfurt möglichst früh vorliegen. Nur so kann eine zeitige Bearbeitung sowie die schnelle Einstufung in ein Fachsemester vorgenommen werden.

Das Weiterstudium an einer anderen Hochschule oder im Falle einer Studienunterbrechung an der selben Hochschule im nächst höheren Fachsemester (also ohne vorherige Anerkennung von Leistungen, stattdessen ein Weiterzählen der Anzahl der erbrachten Fachsemester) ist nur in dem selben Studiengang möglich.  

„Selber“ Studiengang wird dabei ganz eng im Sinne des Entscheids des VGH Kassel vom 25.01.2011 ausgelegt. Der Begriff „des selben Studiengangs“ ist restriktiv auszulegen. Unproblematisch erscheinen Studiengänge, in denen einheitliche bundesweite Ausbildungsvorschriften bestehen. Insoweit sind „selbe Studiengänge“ lediglich Pharmazie, Humanmedizin,Zahnmedizin, Tiermedizin und Rechtswissenschaft.

Der Zulassungsantrag für einen zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Fachsemester muss

  • für das Sommersemester bis zum 15. Januar und
  • für das Wintersemester bis zum 15. Juli

bei der Hochschule mit den erforderlichen Unterlagen vorliegen.


In den offenen Studiengängen ist die Abgabe des Einschreibantrags für ein höheres Semester grundsätzlich bis zum Vorlesungsbeginn möglich. Allerdings ist auch hier zunächst eine Anerkennung/Einstufung (siehe oben) erforderlich, die einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf erfordert. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, die oben erwähten Fristen auch bei den offenen Studiengängen einzuhalten!

 

Wer das Studium im höheren Fachsemester im selben Studiengang (siehe oben Erklärung zum VGH-Entscheid) fortsetzen will, darf sich nicht mehr auch an einem Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester beteiligen!
Dies gilt nicht für die Studiengänge im zentralen Vergabeverfahren bei der Servicestelle (Nachfolgeeinrichtung ZVS).

 

Bitte beachten Sie die abweichende Regelung für Bewerber mit ausländischen Vorbilungsnachweisen. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.

Ob und welche Zulassungsbeschränkungen bestehen erfahren Sie im Studienbüro. Diese Informationen stehen oft erst kurzfristig zur Verfügung, so dass eine Dokumentation an dieser Stelle nicht sinnvoll ist.

 

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester.

Zulassungsantrag

Stand 14.06.2011